Rechtsprechung
   BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55268
BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B (https://dejure.org/2021,55268)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B (https://dejure.org/2021,55268)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2021 - B 4 AS 212/21 B (https://dejure.org/2021,55268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Unbeachtet gebliebener Beweisantrag

  • rechtsportal.de

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Unbeachtet gebliebener Beweisantrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.09.2021 - B 1 KR 46/20 B

    Übernahme von Kosten für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio Verfahrensrüge

    Auszug aus BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B
    Zur Bezeichnung eines hierin bestehenden Verfahrensmangels bedarf es der Darlegung, dass die Berufung zulässig war; es reicht nicht aus, lediglich ein Zulässigkeitsmerkmal herauszugreifen ( BSG vom 8.9.2021 - B 1 KR 46/20 B - juris RdNr 6 f) .

    Vielmehr muss dargelegt werden, dass die Berufung auch im Übrigen zulässig war und sich die Prozessentscheidung deshalb nicht aus anderen Gründen als richtig erweist ( BSG vom 8.9.2021 - B 1 KR 46/20 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 56/20 B

    Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen für offene Beitragsrückstände

    Auszug aus BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B
    Das in § 158 Satz 2 SGG dem Berufungsgericht eingeräumte Ermessen, durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung und damit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 iVm § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden, kann von der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob das LSG von dem Ermessen erkennbar fehlerhaft Gebrauch gemacht hat, dh sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde gelegt hat (stRspr; aus jüngerer Zeit etwa BSG vom 27.4.2021 - B 12 KR 56/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B
    Darüber hinaus ist aufzuzeigen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; vgl bereits BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § Nr. 36) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B
    Wer eine Nichtzulassungsbeschwerde auf diesen Zulassungsgrund stützt, muss zu seiner Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun, also die Umstände schlüssig darlegen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (stRspr; vgl bereits BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 11.06.2021 - B 4 AS 145/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 4 AS 144/21 B v. 11.06.2021

    Auszug aus BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann nur auf einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG oder auf einen Mangel des Verfahrens vor dem SG , der in die nächste Instanz fortwirkt, gestützt werden, also einen Mangel, der damit zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet ( BSG vom 11.6.2021 - B 4 AS 145/21 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Hamburg, 24.02.2022 - L 4 AS 266/21

    Sanktionierung des Grundsicherungsberechtigten bei Verweigerung einer zumutbaren

    Nach einem Hinweis des Senats, dass die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässig, die Nichtzulassungsbeschwerde hingegen zulässig und wegen des fehlenden Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung auch nicht verfristet sein dürfte, hat der Beklagte die Berufung zurückgenommen und mit Schreiben vom 13. Juli 2021 Nichtzulassungsbeschwerde erhoben (L 4 AS 212/21 NZB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht